Fragen & Antworten zu ANR
Ja und Nein! Ausgehend vom bio-psycho-sozialen Modell darf man aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit ANR davon ausgehen, dass der zentrale biochemische (somatische) Suchtmechanismus effektiv behoben wird. Dadurch bessert sich auch der psychische Zustand, zumal das Verlangen (craving) nach der suchterzeugenden Substanz nicht mehr vorhanden ist! Hingegen sind allfällige psychosoziale Defizite, die durch die Suchterkrankung entstanden sind oder diese (mit)verursacht haben, mittels ANR nicht einfach behoben.
Vorausgesetzt, dass die vorgängige Abklärung keine nennenswerten Nebenerkrankungen ergibt und der Patient gesund und normal leistungsfähig ist, ist das Behandlungsrisiko minimal. Bisher wurden weltweit einige tausend Patienten mittels ANR behandelt, ohne dass es zu nennenswerten Komplikationen kam. Wichtig ist, dass die Behandlung durch ein erfahrenes Team und unter intensivmedizinischen Bedingungen durchgeführt wird. Ausserdem darf nicht vergessen werden, dass die Substitutionsbehandlung, d.h. die Behandlung mit Ersatzdrogen nicht ganz ungefährlich ist.
Da das Verfahren unter Narkose durchgeführt wird, werden während dieser Phase keinerlei Nebenwirkungen verspürt. Man muss aber bedenken, dass der Körper den gesamten Entzug mitmacht. Dementsprechend ist das Wohlbefinden nach dem Aufwachen wie nach einer mittelgrossen Operation beeinträchtigt. Dieses bessert sich aber innerhalb der nächsten Stunden und Tage. Die Einnahme von Naltrexon verursacht in der Regel keine Nebenwirkungen.
ANR ist angewandte Spitzenmedizin. Die grundlegenden biochemischen Mechanismen sind bekannt, zumal man aus der modernen Hirnforschung recht viel über die Opioidrezeptoren weiss. Dr. Waismann hat dieses Verfahren im Rahmen seiner klinischen Tätigkeit weiterentwickelt und derart verfeinert, dass bereits tausende opioidabhängiger Patienten davon profitieren konnten. Das Hauptziel der Behandlung – die Elimination des Cravings (Verlangen nach der Substanz) – wird in nahezu 100 % der Behandlungen erreicht.
Studien sind sehr zeitaufwändig und teuer, ausserdem sind die individualisierten Behandlungsschritte nur sehr schwer in einem Studienprotokoll zu definieren. Dr. Waismann setzt seine Prioritäten auf die Behandlung von Patienten und auf die Weitergabe seines Wissens an interessierte Fachleute. Im Rahmen des Projekts „ANR Schweiz“ soll aber wenn möglich eine Studie angestrebt werden.
ANR umfasst nicht nur eine „Entgiftung“ (Detoxification) des Organismus, sondern eine „Regulation“ der Opiatrezeptoren. Anstelle einer kompletten Rezeptorblockade (im Rahmen eines standardisierten Verfahrens) wird die Blockade differenziert, d.h. individuell aufgrund der Substanzenanamnese und der klinischen Parameter während der Behandlung dosiert. ANR wird immer unter intensivmedizinischen Bedingungen durchgeführt, die Rapid Detox Verfahren aber (zumindest in der Vergangenheit) nicht selten in Psychiatrie- oder Psychologiepraxen. Dadurch kam es immer wieder zu schweren Komplikationen.
Ja, teilweise. Ganz sicher die Substitutionsbehandlungen (Methadon, Subutex, etc..), welche nach ANR nicht mehr notwendig sind. Dadurch, dass das Verlangen nach der suchterzeugenden Substanz auf hirnorganischer Ebene behoben wird, stellt sich relativ rasch ein psychisches Gleichgewicht ein. Dadurch weisen die mit ANR behandelten Abhängigen um ein Vielfaches bessere Startbedingungen für ein drogenfreies Leben, resp. für eine ergänzende Suchttherapie auf.
Die Kosten einer Behandlung in der Schweiz erklären sich v.a. durch die intensive und engmaschige medizinische Betreuung, davon ein erheblicher Teil auf der Intensivstation. Anästhesie und Grundversorger erhalten ein angemessenes Privathonorar, weil die Tätigkeit für ANR ausserhalb der gewohnten Infrastruktur ausgeübt wird. Die Supervision durch Dr. Waismann, der bei allen Behandlungen in beratender Funktion zugegen ist, wird ebenfalls separat vergütet. Rund ein Viertel des Behandlungsbetrages fliessen in die Administration, den Projektaufbau (Homepage, Dokumentation, Referate, etc..) oder gehen an den gemeinnützigen Verein „ANR Schweiz“.
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